Unser Elternbeirat

Beratungsstellen

Beratungslehrerin
Frau Petra Wirth
Grundschule Oberndorf
Tel.: 09090/959981
Email: PeWi@gs-oberndorf-am-lech.de
Telefonische Sprechzeiten:
Montag, 12.00 bis 13.00 Uhr

Schulpsychologin
Frau Verena Voigtländer
Terminvereinbarung:
Tel. 09094/323
Email: verena.voigtlaender@schule.bayern.de
Sprechzeiten:
Donnerstag, 07.55 bis 08.40 Uhr

Hilfsangebote bei Depression und Angststörungen finden Sie hier und hier oder auf der Seite des Kultusministeriums.

Hier gelangen Sie zur Inklusionsberatung.

Beratungsstellen bei Gewalt- und Sexualdelikten sind hier zu finden.

Schulweg

Wo es von der Entfernung her möglich ist, wünschen wir uns, u.a. aus Gründen des Umweltschutzes und der Gesundheitsförderung, dass Ihr Kind zu Fuß zur Schule kommt. Aus Sicherheitsgründen sollten sich die Kinder zu kleinen Gruppen zusammenfinden. Mit dem Fahrrad sollten Schüler nur in Begleitung eines Erwachsenen oder nach bestandener Fahrradprüfung in der 4. Klasse zur Schule fahren.

Hier finden Sie den Fahrplan der Linie 901 und der Linie 310. Aktuelle Informationen und mögliche Abweichungen von den regulären Fahrplänen finden Sie auf der Homepage der Verkehrsgemeinschaft Donau-Ries.

Erkrankung

Entschuldigung im Krankheitsfall
Bitte melden Sie uns im Krankheitsfall die Abwesenheit Ihres Kindes im SchoolFox über den Button Abwesenheit. Wählen Sie als Empfänger zusätzlich zur Klassenlehrkraft immer auch die Schulleitung aus, damit auch im Abwesenheitsfall der Lehrkraft Ihre Meldung die Schule erreicht.

 

Meldepflichtige Krankheiten
Bei ansteckenden Krankheiten verbietet sich ein Schulbesuch von selbst.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen bestimmte Infektionskrankheiten dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Die genaue Auflistung der besagten Krankheiten finden Sie hier.
Bitte informieren Sie die Schulleitung, falls Ihr Kind von einer der gelisteten Erkrankungen betroffen ist.
Nach einigen Infektionskrankheiten ist zum Wiederbesuch der Schule ein ärztliches Attest erforderlich. Eine Aufstellung der Krankheiten, auf die dies zutrifft, finden Sie hier.

 

Kopflausbefall
Kopfläuse kann jeder bekommen. Sie sind keine Angelegenheit der persönlichen Sauberkeit oder Hygiene und es ist daher keine Schande, Läuse zu bekommen. Wichtig ist aber, dass sofort etwas dagegen unternommen wird, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Es handelt sich auch um eine meldepflichtige Krankheit, die wir dem Gesundheitsamt namentlich weiterleiten müssen. Wenn uns ein Fall von Läusen gemeldet wird, ergeht eine anonyme Information an die Eltern aller in der Klasse befindlichen Kinder mittels Elternbrief.
Die genaue Vorgehensweise bei Läusebefall entnehmen sie bitte dem Informationsblatt.

 

Schulunfall
Bitte melden Sie einen Schulunfall unverzüglich im Sekretariat und informieren Sie den behandelten Arzt, dass es sich bei der vorliegenden Verletzung um einen Schulunfall handelt.
Genauere Informationen finden sie hier.

Unterrichtsbefreiung

Eine Beurlaubung ist über die Ferientage hinaus im Schulgesetz nicht vorgesehen.
Aus triftigen Gründen können Sie Ihr Kind aber vom Unterricht befreien oder beurlauben lassen. Dazu muss ein schriftlicher Antrag mit entsprechender Begründung vorliegen.
Bei einzelnen Stunden entscheidet die Klassenlehrkraft, bei einem oder mehreren Tagen die Schulleitung.

Fundsachen

Gefundene Gegenstände werden im Erdgeschoß auf einem Tisch neben der Treppe ausgelegt. Wertgegenstände werden im Sekretariat aufbewahrt. Bitte beschriften Sie nach Möglichkeit die Gegenstände Ihres Kindes, um eine rasche Zuordnung von Fundsachen zu ermöglichen.